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Kredit ohne Gehaltsabtretung

Die Möglichkeit der Gehaltsabtretung gehört zum Instrumentarium der Sicherheiten eines jeden Kreditgebers, weshalb diese üblicherweise auch immer vom Kreditnehmer abgesegnet werden müssen. Einen Kredit ohne Gehaltsabtretungs ist im Bankenwesen eher unüblich, denn die Gehalts- und Lohnabtretung erlaubt der Bank bei einem Ausfall der Ratenzahlungen das Einkommen des Kreditnehmers eigenständig zu pfänden.

Dadurch kann die Bank also, sollte der Kreditnehmer aus unerfindlichen Gründen nicht mehr gewillt sein die Raten zu begleichen, diese direkt über den Arbeitgeber eigenständig pfänden. Diese Pfändung gilt so lang, bis die komplette Schuld gegenüber der Bank wieder beglichen ist, demnach zählen auch mögliche Gebühren und die Kosten aus der Zinslast zu dem pfändbaren Einkommen. Der Paragraph der Gehaltsabtretung befindet sich in der Regel in jedem Kreditvertrag, Ausnahmen hierbei sind sehr selten, da die Bank anderenfalls freiwillig auf eine wichtige Sicherheit verzichten würde.

Der Kredit ohne Gehaltsabtretungs ist wesentlich eher im privaten Bereich zu finden, da Privatpersonen nur sehr schwer das Einkommen einer anderen Privatperson pfänden können. Die Abwicklung in diesem Fall wird üblicherweise, zumindest in Deutschland, immer über die Gerichte realisiert, weshalb eine direkte Pfändung durch den Kreditgeber, sofern dieser einer Privatperson ist, nicht stattfinden kann. Da ein Kreditnehmer, so zumindest die Idealsituation, einen Kredit aber aufnimmt um diesen auch tatsächlich wieder zurückzuzahlen, spielt die Klausel der Lohn- und Gehaltsabtretung für die meisten Kandidaten keine große Rolle.

Mit Gehaltsabtretung einen Kredit aufnehmen

Wiederum anders sieht die Situation aus, wenn ein Kreditnehmer einen weiteren Kredit aufnehmen möchte, dabei aber bereits ein Verfahren zur Gehaltsabtretung durch einen Gläubiger ausgelöst wurde. Derartige Umstände werden selbstverständlich auch im dazugehörigen Eintrag bei der Schufa aufgenommen, weshalb so das Rating des potentiellen Kreditnehmers erheblich reduziert wird. Besteht bereits eine aktive Lohn- und Gehaltsabtretung, kann zumindest ohne Bürgschaft kein weiterer Kredit ohne Gehaltsabtretungs aufgenommen werden.

Mögliche Kreditgeber müssen dann automatisch davon ausgehen, dass der angehende Kreditnehmer bereits ohne die zusätzliche Belastung durch Ratenzahlungen keinen Überblick mehr über seine Finanzlage hat. Wer einen Kredit wünscht, der sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass die Ratenzahlungen in voller Höhe und fristgerecht beglichen werden müssen, anderenfalls steht der Bank zu sich das ausstehende Geld zu pfänden. Im Regelfall wird aber nicht direkt der Arbeitgeber kontaktiert und das Einkommen gepfändet, schließlich können ausbleibende Zahlungen tatsächlich auch einfach ein Versehen sein – eine vorherige Mahnung vor der Pfändung ist Pflicht.

Auch möchte sich der Kreditgeber üblicherweise den Mehraufwand einer Pfändung ersparen, weshalb durch eine vorherige Evaluierung der Kreditwürdigkeit die Risiken minimiert werden, indem tatsächlich nur, zumindest aus Sicht der Bank, vertrauenswürdige Kreditnehmer ein Darlehen ausgestellt bekommen.