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Schufafreien Kredit beantragen

In Deutschland bekommt keiner einen Kredit, ohne dass die Schufa abgefragt wird. Mit negativen Einträgen ist es schwer, Geld von einer Bank zu bekommen. Doch es wird auch mit schufafreien Krediten geworben. Wer einen schufafreien Kredit beantragen möchte, sollte vorher einiges wissen, denn es gibt dabei wesentliche Unterscheidungsmerkmale.

Der Unterschied macht es aus

Wer Probleme mit der Schufa hat, kann unter Umständen trotzdem einen Kredit bekommen. Das funktioniert allerdings nur über Finanzdienstleister, die mit den unterschiedlichsten Banken zusammenarbeiten. In diesen Fällen müssen die Kreditnehmer aber mehr Zinsen bezahlen, weshalb oft auch der Begriff „bonitätsabhängiger Kredit“ seine Verwendung findet. Wichtig ist jedoch, was bei der Schufa an negativen Einträgen gemeldet ist. Bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder sogar bei Pfändungen ist eine Anfrage zwecklos.

Einen schufafreien Kredit beantragen

Echte schufafreie Kredite, das sind solche, bei denen tatsächlich keine Schufa abgefragt wird, gibt es nur über ausländische Banken. Den meisten Verbrauchern ist der Schweizer Kredit sicherlich ein Begriff, denn mit ihm wird oft geworben. Die Schufa spielt für die Banken im Ausland keine Rolle, sie haben auch keinen Zugriff darauf.Deshalb wird bei einer Bewilligung dieser Kredit auch nicht der Schufa gemeldet. Einen schufafreien Kredit zu beantragen ist einfach, denn auch hierfür gibt es Finanzdienstleister, die sich um die Vermittlung und um die restlichen Formalitäten kümmern.

Ein solcher Kredit ist jedoch auf rund 3.500,- Euro beschränkt. Erst, wenn dieser fast abgezahlt ist, kann ein neuer Kredit über die Schweiz beantragt werden. Ein Verwendungszweck wird nicht hinterfragt, sodass er auch zur Umschuldung oder zum Ausgleich des überzogenen Girokontos genutzt werden kann. Um einen solchen Kredit zu bekommen, muss der Antragsteller ein festes Arbeitsverhältnis nachweisen. Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen und der Antragsteller darf nicht unter 18 Jahre alt sein. Als Nachweis über die Arbeit werden eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Kopie der letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen verlangt.