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Kredit für Meisterschule

Wer in der heutigen Zeit seine Berufslaufbahn steigern möchte, der kommt um eine fachliche Qualifikation nicht herum. Dabei steht oft der Wunsch im Raum, sich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern oder vielleicht den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Ausbildung zum Meister ist nicht billig. Die wenigsten Arbeitnehmer haben das Geld um die Kosten bezahlen zu können. Für dieses Weiterkommen stellt nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite bereit, sondern auch Banken bieten einen Kredit für die Meisterschule an.

Der Kredit für die Meisterschule – die Aussichten

Der Arbeitnehmer kann mit Kosten von 3.000 bis 5.000 Euro ausgehen, was die Fortbildung kostet. Neben einem herkömmlichen Kredit für die Meisterschule stellt auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Kredit zur Verfügung. Die Entscheidung sich beruflich weiterzubilden, ist einerseits ein drohender Stellenabbau, die Fortbildung könnte ihn zu einem unentbehrlichen Mitarbeiter machen. Aber auch komplett fehlende berufliche Aussichten können ein Grund sein die Meisterschule zu besuchen. Allerdings darf sich nur Meister nennen der auch einen erfolgreichen Abschluss absolviert.

Am einfachsten und am schnellsten ist der Besuch der Meisterschule in Vollzeit. Da dann das regelmäßige Einkommen wegfällt kann es dennoch mit einem Kredit für die Meisterschule geschultert werden. Ein Kredit muss deshalb nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern auch alle während der Ausbildung anfallenden Kosten und Gebühren umfassen. Die KfW stellt für diesen Zweck eine Kreditfinanzierung und als Kombination die Förderung von Steuergeldern. Der Kredit für die Meisterschule ist an keine Altersbegrenzung gebunden.

Somit hat auch der ältere Arbeitnehmer noch die Chancen sein Berufsbild zu steigern, im Gegensatz zu einem Bildungskredit. Für diesen Kredit entscheidend dabei ist, dass weder die Bonität noch Sachsicherheiten relevant sind.

Von staatlicher Seite kann der Arbeitnehmer mit maximal 10.226 Euro unterstützt werden. Dabei brauchen nur noch 69,5 % der Kosten finanziert zu werden. Die restlichen 31,5 % werden als staatlicher Zuschuss gewährt und zwar ohne Rückzahlungsverpflichtung. Jede Fortbildung endet mit einem sogenannten Meisterstück, dass noch einmal maximal mit 1.534 Euro hälftig mit dem Kredit für die Meisterschule finanziert wird. Die andere Hälfte der Summe trägt der angehende Meister aus eigenen Mitteln.

Wissen sollte der Arbeitnehmer, dass die Meisterschule in Vollzeit mit Unterstützung zum monatlichen Lebensunterhalt gewährt wird. Der Betrag ergibt sich daraus seinem Vermögen, den Kinderzahl, dem Familienstand und anderen Lebensumständen. Der genehmigte Betrag wird dem Arbeitnehmer nur zur Hälfte als Kredit angerechnet. Der andere Teil wird mit einem staatlichen Zuschuss von der Rückzahlung entbunden. Der Kredit von der KfW Bank bietet einen geringen Zinssatz und zusätzlich kann mit der Rückführung des Kredites bis nach dem Abschluss der Meisterschule gewartet werden.

Wer den KfW Kredit beantragen möchte, der stellt einen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Wird ein Zuschuss gewährt, so braucht der angehende Meister keine weiteren Schritte zu unternehmen. Er erhält einen zinsgünstigen Kredit, vom Amt wird ein Kreditvertrag ausgestellt, der unterschrieben an die KfW geschickt wird.

Der Kredit für die Meisterschule – die Konditionen

Wer die Meisterschule neben seinem Beruf absolvieren möchte, der kann sich nach einem Ratenkredit umsehen und bei einer ausgesuchten Bank beantragen. Mit einem Kredit-Vergleich kann ein entsprechender Anbieter mit guten Konditionen gefunden werden. Direkt über den Vergleich kann der Kreditantrag gestellt werden. Wissen sollte der Kreditnehmer, dass die angegebenen Zinsen nicht für jeden relevant sind. Zinsen werden in aller Regel bonitätsabhängig berechnet, d.h. wer eine gute Bonität hat, erhält einen guten Zinssatz.

Dennoch sollte der effektive Jahreszins die Entscheidung für einen Kredit für die Meisterschule beeinflussen. Dieser zeigt alle wichtigen Kosten und Gebühren. Nicht vergessen sollte der Kunde, dass kostenlose Sondertilgungen vereinbart werden. Das ist von Vorteil, wenn der angehende Meister nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung auf ein höheres Gehalt blicken kann und den Kredit vorzeitig ablösen könnte. Mit der Vereinbarung auf Sondertilgungen fallen dann keine weiteren Kosten an. In Betracht ziehen sollte der Kreditnehmer auch eine Ratenaussetzung einmal im Jahr. Damit kann immer einmal ein finanzieller Engpass überbrückt werden.

Natürlich muss der Kreditsuchende eine gute Bonität haben. D.h. er sollte ein ausreichend hohes Einkommen, eine saubere Schufa und eine feste Anstellung haben. Letztgenanntes Bewilligungsmerkmal entfällt, wenn der Arbeitnehmer seine Meisterschule in Vollzeit durchführt. Aber in dieser Situation stehen die staatlich geförderten Bildungskredite bereit, die diese Kosten abdecken. Mit dem Meister-BAföG wird der Verdienstausfall für die Dauer der Meisterschule kompensiert. Die Regelsätze sind nach der Anzahl der Familienmitglieder gestaffelt. So erhält ein Alleinstehender 697 Euro, ein Verheirateter mit Frau und Kind 1.122 Euro. Eventuell kann monatlich noch ein Zuschuss von 238 Euro gewährt werden. Den Meister-BAföG erhält nur derjenige der einen Berufs-Abschluss hat.

Die Meisterschule in Teilzeit kann auch gefördert werden, aber nur wenn die Gesamtdauer der Schule vier Jahre nicht überschreitet und wenn mindestens 150 Unterrichtsstunden absolviert wurden.

Die Kreditmöglichkeiten

Eine andere Kreditmöglichkeit ist ein Kredit vom Arbeitgeber. Sind in seiner Firma Planstellen für Meister vorhanden, so kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Kredit für die Meisterschule gewähren. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer verpflichten nach seiner Prüfung noch einige Zeit im Betrieb zu arbeiten. Wissen sollte der Arbeitnehmer, dass bei allen Krediten die zur Verfügung gestellt werden, die Schufa in Ordnung sein muss. Enthält sie Privatinsolvenzen oder Offenbarungseide, so gibt es weder Geld von der Kreditbank noch einen Bildungskredit.

Auch Banken bieten spezielle Kreditangebote an für einen Kredit für die Meisterschule, die Rückzahlung kann dabei auch erst nach erfolgter Prüfung erfolgen. Bis dahin werden die Zinsen gestundet. Die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit erhält der Arbeitnehmer durch die Zusage der KfW-Bank für ein Förderdarlehen und dem nach erfolgreicher Prüfung zu erwartendes Einkommen. Banken können aber auch einen Bürgen als Kreditsicherung verlangen. Die KfW hat diese Einschränkung nicht.

Wird die Meisterschule in Teilzeit durchgeführt, so wird der Arbeitnehmer einen Kredit erhalten, da er ja sein Einkommen weiter bezieht. Allerdings sollten vorher alle anderen Kreditmöglichkeiten auf Förderungen und Bildung ausgeschöpft werden.